Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hier können die Kosten mit dem eigenen Auto, dem ÖV, oder dem Velo entstanden sein. Beim Verrechnen der Fahrtkosten gibt es verschiedene Einzelheiten zu berücksichtigen. Die angefallenen Fahrtkosten sind nicht immer zulässig und müssen bestimmte Kriterien erfüllen. Zudem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.